Presseerklärung vom 15. 10. 2003 Hochwasser-Risiken vermindern
Grüne fordern einen Grundsatzbeschluss
• Lage (mib). Dass der Hochwasserschutz in Lage verbessert werden kann und sollte -
darüber sind sich Politik und Verwaltung einig. Die Frage ist,
wie und in welchem Umfang. Der Bau-, und Planungausschuss befasste sich in seiner
jüngsten Sitzung mit einem
Antrag der Grünen. Sie fordern einen Grundsatzbeschluss, der besagt, dass in
natürlichen Überschwemmungsbereichen nicht mehr gebaut werden darf.
Die Beratung im Fachausschuss zeigte, wie schwierig die
Materie ist. Da wirbelten die Begriffe vom natürlichen und
gesetzlichen Überschwemmungsgebiet ebenso durch den Raum
wie das 100- oder gar 5 000-jährige Hochwassereignis. Fest
steht, dass beim großen Hochwasser 1998 einige Siedlungsgebiete innerhalb des gesetzlichen
Überschwemmungsgebietes überflutet waren - die recht
neuen Wohnhäuser am Kampmannsweg hat es damals besonders erwischt.
Neben anderen Maßnahmen,
wie dem geplanten Bau eines
Hochwasserrückhaltebeckens
oberhalb von Detmold-Hornoldendorf oder der Vergrößerung
der Retentionsräume außerhalb
der Kernstadt müssten Freiräume für die Gewässer geschaffen
werden, meinte Ausschuss-Vorsitzender Jürgen Rosenow. Dass
am Görlitzer Ring noch nach
dem Hochwasser 1998 Baugenehmigungen für einzelne Häuser erteilt wurden, sei eindeutig
ein Fehler gewesen.
Heide Münch vom Stadtplanungsamt plädierte zwar dafür,
in natürlichen Überschwemmungsgebieten und Retentionsräumen
auf eine weitere Bebauung zu verzichten. Sie riet aber
dringend davon ab, vorhandene
oder in Bebauungsplänen festgesetzte Siedlungsflächen zum
Schutz vor Hochwasser zurückzunehmen, da zu befürchten sei,
dass sich die Stadt dann mit Ersatzleistungs- bzw. Entschädigungsansprüchen
herumschlagen müsse. Außerdem, so gab
Baudezernent Willibald Dommes zu bedenken, würde der
Spielraum für eine vernünftige
Stadtentwicklung durch den
von den Grünen geforderten
Grundsatzbeschluss arg beschränkt. „Für vorhandene Gebäude
gibt es natürlich Bestandsschutz", erklärte Rosenow. Da die Bezirksregierung
die Grenzen der gesetzlichen
Überschwemmungsgebiete gerade neu festlegt und dies dauern kann,
plädierte er dafür, derweil die von Tiefbauamtsleiter
Wilfried Offermann ermittelten
Hochwassergrenzen 1998 als
Orientierungslinien zu nehmen. Als Hilfe für die weitere
Beratung wird die Verwaltung
in der nächsten Sitzung anhand
von Skizzen in Teilbereichen
den unterschiedlichen Grenzverlauf der natürlichen und
gesetzlichen Überschwemmungsgebiete vorstellen.