Presseerklärung vom 15. 10. 2003  Hochwasser-Risiken vermindern

Grüne fordern einen Grundsatzbeschluss

• Lage (mib). Dass der Hochwasserschutz in Lage verbessert werden kann und sollte - darüber sind sich Politik und Verwaltung einig. Die Frage ist, wie und in welchem Umfang. Der Bau-, und Planungausschuss befasste sich in seiner jüngsten Sitzung mit einem Antrag der Grünen. Sie fordern einen Grundsatzbeschluss, der besagt, dass in natürlichen Überschwemmungsbereichen nicht mehr gebaut werden darf.

Die Beratung im Fachausschuss zeigte, wie schwierig die Materie ist. Da wirbelten die Begriffe vom natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebiet ebenso durch den Raum wie das 100- oder gar 5 000-jährige Hochwassereignis. Fest steht, dass beim großen Hochwasser 1998 einige Siedlungsgebiete innerhalb des gesetzlichen Überschwemmungsgebietes überflutet waren - die recht neuen Wohnhäuser am Kampmannsweg hat es damals besonders erwischt.

Neben anderen Maßnahmen, wie dem geplanten Bau eines Hochwasserrückhaltebeckens oberhalb von Detmold-Hornoldendorf oder der Vergrößerung der Retentionsräume außerhalb der Kernstadt müssten Freiräume für die Gewässer geschaffen werden, meinte Ausschuss-Vorsitzender Jürgen Rosenow. Dass am Görlitzer Ring noch nach dem Hochwasser 1998 Baugenehmigungen für einzelne Häuser erteilt wurden, sei eindeutig ein Fehler gewesen.

Heide Münch vom Stadtplanungsamt plädierte zwar dafür, in natürlichen Überschwemmungsgebieten und Retentionsräumen auf eine weitere Bebauung zu verzichten. Sie riet aber dringend davon ab, vorhandene oder in Bebauungsplänen festgesetzte Siedlungsflächen zum Schutz vor Hochwasser zurückzunehmen, da zu befürchten sei, dass sich die Stadt dann mit Ersatzleistungs- bzw. Entschädigungsansprüchen herumschlagen müsse. Außerdem, so gab Baudezernent Willibald Dommes zu bedenken, würde der Spielraum für eine vernünftige Stadtentwicklung durch den von den Grünen geforderten Grundsatzbeschluss arg beschränkt. „Für vorhandene Gebäude gibt es natürlich Bestandsschutz", erklärte Rosenow. Da die Bezirksregierung die Grenzen der gesetzlichen Überschwemmungsgebiete gerade neu festlegt und dies dauern kann, plädierte er dafür, derweil die von Tiefbauamtsleiter Wilfried Offermann ermittelten Hochwassergrenzen 1998 als Orientierungslinien zu nehmen. Als Hilfe für die weitere Beratung wird die Verwaltung in der nächsten Sitzung anhand von Skizzen in Teilbereichen den unterschiedlichen Grenzverlauf der natürlichen und gesetzlichen Überschwemmungsgebiete vorstellen.