Antrag: 'Einleitung eines Verfahrens zur Ausweisung einer Konzentrationszone für Windenergieanlagen'
Die Fraktion B90/Grüne beantragen folgenden Beschluss:
Die Verwaltung wird beauftragt, ein Verfahren zur Ausweisung einer
zweiten Konzentrationszone für Windenergieanlagen auf der Grundlage
der Potentialanalyse aus dem Jahr 2015 einzuleiten.
Begründung:
Nach ständiger Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts
müssen die Kommunen der Windenergie substantiell Raum einräumen.
Das Lagenser Vorranggebiet ist seit 2012 ausgeschöpft.
Es gibt also kein weiteres Entwicklungspotential für Windenergieanlagen.
Die vier Windräder in Lage erzeugen mehr Strom als alle Photovoltaikanlagen
und die beiden Biogasanlagen zusammen. (s.Energieberichte,Westfalen Weser
Netz ) In der Stadt Lage liegt der Anteil des erneuerbar erzeugten Stroms
derzeit bei insgesamt nur etwa 30 % . Lage steht mit dieser Quote im
lippischen (insgesamt 91%) und bundesweiten (etwa 40%) Vergleich sehr
schlecht da.
Angesichts der drohenden Klimakatastrophe sind alle Kommunen in der
Pflicht, ihr Potential zur Nutzung der erneuerbaren Energie auszuschöpfen.
Die Potentialanalyse des Büros Kortemeier und Brokmann vom 19.05.2015
für das Gebiet der Stadt Lage beschreibt mögliche Windvorrangflächen.
Wir sollten das Planverfahren für eine weitere Windvorrangfläche jetzt
einleiten und die Entwicklung der Windenergie nicht weiter blockieren.
Ergebnisse:
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