Hochwasserschutz - Grundsatzbeschluss: Keine weitere Bebauung in den Auenbereichen der Fließgewässer
Die Fraktion Bündnis 90 / Die Grünen stellt folgenden Antrag:
Wir beantragen, dass die Auenbereiche der Lagenser Fließgewässer zukünftig von jeglichen
baulichen Anlagen freizuhalten sind. Das heißt, dass eine weitere Bebauung sowohl im gesetzlich
festgesetzten Überschwemmungsbereich als auch im natürlichen Überschwemmungsbereich (HQExtrem) nicht mehr zulässig ist.
Begründung:
Die Diskussion um den Bebauungsplan G 10 C "Hirschberger Straße" hat erneut gezeigt,
dass die Bebauung von Flächen im Auenbereich der Fließgewässer nicht zu
verantworten ist.
Die, bedingt durch den Klimawandel, immer häufiger und stärker auftretenden
Hochwasserereignisse erfordern wirkungsvolle Hochwasserschutzmaßnahmen.
Fehler der Vergangenheit, wie die Verrohrung und Begradigung von Fließgewässern
und die Bebauung in den Auenbereichen müssen, wenn eben möglich, korrigiert werden.
Mit den Europäischen Wasserrahmenrichtlinien WRRL liegt auch der Stadt Lage ein hilfreiches Handlungskonzept vor. Der Rat der Stadt Lage hat 2012 die Umsetzungsfahrpläne für die Gewässersyteme Werre und Bega zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes
verabschiedet. Die in den WRRL geforderten Renaturierungsmaßnahmen sind der beste
Hochwasserschutz und machen erforderlich, dass die Auenbereiche besser als bisher
geschützt werden. Außerdem würde dieser stadtnahe Uferbereich der Werre eine Aufwertung
erfahren, die der Naherholung dient.
Mit freundlichen Grüßen
Jürgen Rosenow
Ergebnisse:
22. 9. 16 - Im Rat wird der Eingang des Antrages bestätigt.
3. 11. 16 - Bau- und Planungsausschuss:
Der Ausschuss ist einvernehmlich der Ansicht, dass dieser Punkt vertagt werden sollte.
Der Antrag sollte in den Fraktionen beraten werden und dann erneut zur Sprache kommen.
16. 2. 17 - Bau- und Planungsausschuss:
Dem Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, dass die Auenbereich der Lagenser Fließgewässer zukünftig von
jeglichen baulichen Anlagen freizuhalten sind, d. h., dass eine weitere Bebauung sowohl im gesetzlichen
festgesetzten Überschwemmungsbereich als auch im natürlichen Überschwemmungsbereich (HQext-rem)
nicht mehr zulässig ist, wird stattgegeben.
Abstimmung: 9 Ja-Stimmen, 6 Nein-Stimmen, 1 Enthaltung
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Überflutung im Überschwemmungsbereich Werreanger - Nähe Schulzentrum
Kleines Hochwasser am Umfluter
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