Nicht barrierefreier Gehweg 'Friedrichstrasse - City-Center'
- Wie sind die Eigentumsverhältnisse für die Verbindung zwischen Friedrichstraße und City-
Center-Parkplatz, a) für den Straßenbereich, b) für den Fußgängerbereich?
- In welcher Weise ist das Durchgangsrecht durch den Säulengang für die Allgemeinheit gesichert?
Durch Grundbucheintrag, städtebaulichen Vertrag, mündliche Absprache oder Goodwill-
Erklärung des Eigentümers?
- Welche Bestimmungen verpflichten den Bauherren den Zugang zum Säulengang barrierefrei
zu gestalten (z.B. Landesbauordnung § 55)?
- Gab es Gespräche mit dem Bauherren, das Problem außerhalb des Rechtswegs zu lösen?
- Gab es Gespräche mit dem Mieter des Erdgeschosses (Reha-Fitness-Studio), das Problem zu
lösen (Rampe oder ähnliches)?
- Gibt es Möglichkeiten das Problem rein stadtseitig zu lösen (Anhebung des Niveaus der
Friedrichstrasse)?
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