Stellungnahme der Grünen zu den Neubauplänen der B239 und der B66
Wir möchte die Position der Lagenser Grünen zum geplanten Bau der B239-neu und der B66-neu darlegen.
- Innerhalb der Koalition haben wir durchgesetzt, dass ein Verkehrsentwicklungsplan erarbeitet wird. Der Auftrag dazu ist erteilt. Davon erhoffen wir uns
neue Erkenntnisse, wie die Verkehrsströme optimiert werden können, so dass auch ohne Neubaumaßnahmen Verbesserungen der Verkehrssituation in Lage
möglich werden.
- Angesichts der demographischen Entwicklung in Lippe ist eher von einer weiteren Abnahme des Verkehrsaufkommens auszugehen.
- Aktuelle Gutachten wie beispielsweise ein Verkehrsgutachten des Fraunhofer Instituts
gehen von einem anderen, weniger auf das Auto fixierten Nutzerverhalten der Menschen in der Zukunft aus. Öffentliche Verkehrsmittel, das Car-Sharing, der
Fahrradverkehr und die Verknüpfung verschiedener Verkehrsmöglichkeiten werden eine größere Rolle spielen.
- Alle Neubaumaßnahmen stehen angesichts der Finanzkrise unter einem
Finanzierungsvorbehalt, der die Notwendigkeit von Straßenneubauten für Straßen
mit einem Verkehrsaufkommen von unter 20 000 Fahrzeugen pro Tag unwahrscheinlich werden lässt.
- Der Erhalt unserer Verkehrsinfrastruktur hat für uns Priorität vor Neubaumaßnahmen.
- Die Planungen für einen Neubau der B 66 durch Heiden lehnen wir ab. Die sowohl vom Lippischen Heimatbund als auch jetzt von StraßenNRW ermittelten Verkehrs-
zahlen rechtfertigen keinen Neubau.
- Auch ein Neubau der B239 als Paralleltrasse zur B239 alt ist nach den Zahlen der
jüngsten Verkehrszählungen nicht mehr erforderlich. Allenfalls eine Umgehung um den Ortsteil Ehrentrup ist nach unserer Ansicht noch
vertretbar, ein steigendes Verkehrsaufkommen in diesem Bereich vorausgesetzt.
- Den Bau der sogenannten D-Trasse, die weiträumig um Lage herumführt, lehnen wir
ab, weil sie die Naturschutzgebiete im Bereich des Haferbachtales zerstören würde,
nur eine geringe Entlastung für den Verkehr der B 239 alt bedeuten würde und
Lage als Einkaufsstadt schaden würde.
- Aktive und passive Lärmschutzmaßnahmen für die am stärksten belasteten Anwohner der B 239 alt und der B 66 alt sind vorrangig vor Neubaumaßnahmen,
die noch zusätzlichen Verkehr erzeugen würden, umzusetzen.
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