Störender Scheinwerfer an der B239
An der B239 gegenüber der Firma Meise befindet sich ein Riesenscheinwerfer, der den Straßenverkehr sowie die Radfahrer blendet.
Ist der Betrieb des Riesenscheinwerfers zulässig?
Antwort:
Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Planungsausschusses - Sitzung 18.11.2010:
Herr Paulussen berichtet, dass Herr Hammesfahr in der letzten Sitzung angefragt
habe, ob der Betrieb des Riesenscheinwerfers an der B 239 gegenüber der Firma
Meise zulässig sei. Eine polizeiliche Überprüfung habe ergeben, dass der Scheinwerfer
nicht blendet. Unabhängig davon werde die Verwaltung ein Gespräch mit
dem Verursacher dahingehend führen, dass das subjektive Empfinden durch den
Scheinwerfer nicht mehr gestört wird.
Ergänzung zur Antwort:
Auszug aus dem Protokoll der Bau- und Planungsausschusses - Sitzung 2.12.2010:
Herr Paulussen berichtet, dass die Verwaltung mit dem Betreiber des Scheinwerfers an der B239 gegenüber der Fa. Meise ein
Gespräch geführt habe. Der Betreiber habe zugesagt, dass er zu B239 eine Vorrichtung anbringen werde, so dass eine eventuelle
Blendung von Verkehrsteilnehmern ausgeschlossen wird. |