Politik in Lage |
Hans-Jürgen Hammesfahr (für die Grünen im Ausschuss) fragt an, ob das Aufbringen von Salz im Rahmen der Straßenreinigungssatzung erlaubt sei. Die Antwort der Verwaltung |
Salz streuen ?Auf die Frage von Herrn Hammesfahr, ob das Aufbringen von Salz im Rahmen der Straßenreinigungssatzung erlaubt sei, antwortet die Verwaltung wir folgt:In § 4 Abs. l der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigtmgssatzung) der Stadt Lage vom 17.12.2009 ist geregelt, dass die Verwendung von Salz, oder sonstigen auftauenden. Stoffen grundsätzlich verboten ist; ihre Verwendung ist nur erlaubt
Anzeigen von. Bürgern, dass jemand verbotswidrig Salz gestreut hat, sind im Winter 2009/2010 bei der Verwaltung nicht eingegangen. |