Politik in Lage

Anfrage im Bau- und Planungsausschuss   -  18. 2. 2010Artikel kommentieren


Hans-Jürgen Hammesfahr (für die Grünen im Ausschuss) fragt an, ob das Aufbringen von Salz im Rahmen der Straßenreinigungssatzung erlaubt sei. Die Antwort der Verwaltung
      

Salz streuen ?

Auf die Frage von Herrn Hammesfahr, ob das Aufbringen von Salz im Rahmen der Straßenreinigungssatzung erlaubt sei, antwortet die Verwaltung wir folgt:

In § 4 Abs. l der Satzung über die Straßenreinigung (Straßenreinigtmgssatzung) der Stadt Lage vom 17.12.2009 ist geregelt, dass die Verwendung von Salz, oder sonstigen auftauenden. Stoffen grundsätzlich verboten ist;

ihre Verwendung ist nur erlaubt
  • in besonderen klimatischen Ausnahmefallen (z. B. Eisregen), in denen durch Einsatz von abstumpfenden Mittein keine hinreichende Streuwirkung zu erzielen ist

  • an gefährlichen Stellen, an Gehwegen, wie z. B. Treppen, Rampen, Brückenauf-und -abgängen, starken- Gefälle- bzw. Steigungsstrecken oder ähnlichen Gehwegabschnitten

Anzeigen von. Bürgern, dass jemand verbotswidrig Salz gestreut hat, sind im Winter 2009/2010 bei der Verwaltung nicht eingegangen.

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