Koalitionsvereinbarung
für die
Legislaturperiode 2009 – 2014
des Rates der Stadt Lage
zwischen CDU, B90/Die Grünen und FDP
Präambel
Die
Parteien und Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP in Lage schließen die nachfolgende Vereinbarung über
ihre Zusammenarbeit für die Wahlperiode 2009 bis 2014 im Rat der
Stadt Lage in der Überzeugung, dass in der Gesamtverantwortung
einer Koalition und mit einer stabilen und verlässlichen
Mehrheit die Entwicklung Lages nachhaltig gefördert und
gleichzeitig die Außendarstellung der Stadt in vielen Bereichen
weiter verbessert wird.
Die
Parteien und Fraktionen von CDU, Bündnis 90/Die Grünen und
FDP stellen fest, dass es durchaus unterschiedliche Positionen zu
bestimmten Fragestellungen und Punkten gibt. Diese wollen wir
gegenseitig respektieren. Wir sind jedoch bereit Kompromisse
einzugehen und wollen unsere Politik so gestalten, dass sie Lage
voranbringt. Diese Koalitionsvereinbarung enthält daher unsere
Vereinbarungen und Regelungen zu grundlegenden Zielen und
Fragestellungen der Lagenser Politik. Wir verpflichten uns, auch in
den weiteren Bereichen einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Den
Unterzeichnern ist bewusst, dass die finanzielle Situation der Stadt
Lage bereits schwierig ist und sich zukünftig noch weiter
verschärfen wird. Die nachfolgenden Punkte sind daher auch unter
dem Gesichtspunkt ihrer Finanzierbarkeit zu beurteilen.
Inhalt
Präambel
(Seite 2)
1
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung (Seite 5)
Innenstadtentwicklung
Ortsteilentwicklung
Wirtschaftsförderung
Immobilienvermarktungskonzept
Schulpolitik (Seite 6)
Gemeinsames Lernen / Gesamtschule
Neubau / Sanierung Grundschule
Billinghausen im Passivhausstandard
Einrichtung eines Kompetenzzentrums
Sonderpädagogische Förderung (KSF)
Stärkung der Schulsozialarbeit
und des schulpsychologischen Dienstes
Grundschule Sedanplatz
Verkehrspolitik (Seite 8)
Umgehungsstraßen
Erstellung eines
Verkehrsentwicklungsplans
Mittel für den städtischen
Radwegebau erhöhen
Bahnhof / Busbahnhof
Klimapolitik (Seite 10)
Windenergie
Freigabe aller städtischen
Gebäude für Solarenergie (Thermie und Photovoltaik)
Einsetzung/Einstellung eines/r
qualifizierten Energiebeauftragten
Energetische Sanierung aller
städtischen Gebäude
Klimaschutz zum Fachteam Umwelt
Pflanzprogramm
Landschafts- und Umweltschutz (Seite
12)
Satzung zum Schutz erhaltenswerter
Bäume
Gewässerausbau unter Mitwirkung
des Umweltamtes
Kein Bauen in der freien Landschaft,
Schließung von Baulücken, Überarbeitung alter
Bebauungspläne, Bauflächenrecycling
Kein Bauen in
Überschwemmungsgebieten
Stadtentwässerung
Jugend und Familie (Seite 14)
Ausweitung der Jugendarbeit
Intensivierung des Kinder- und
Jugendschutzes
Spielplatz Innenstadt
Vernetzung der Generationen
Soziale Verantwortung und Werte
Sicherheit und Ordnung (Seite 16)
Sport (Seite 16)
Schwimmbäder und Unterstützung
der Freibadinitiativen
Förderung des Breiten- und
Schulsports vor Spitzensport
Kultur (Seite 17)
Erhalt der Musikschule
Stadtbücherei
10
Finanzen (Seite 18)
1
Stadtentwicklung und Wirtschaftsförderung
1.1
Innenstadtentwicklung
Ziel
Wir
werden für unsere Stadt Lage kurzfristig richtungsweisende
Entscheidungen treffen müssen, damit sich unsere Stadt positiv
entwickeln kann. Wir wollen im interkommunalen Wettbewerb
konkurrenzfähig sein und den vorhandenen Kaufkraftabfluss
reduzieren.
Umsetzung
Für
die Innenstadt muss weiter eine bedarfsgerechte, realistische Planung
und Entwicklung vorangetrieben werden. Möglichen potentiellen
Investoren müssen entsprechende Möglichkeiten - auch ggf.
für größere Projekte - geboten werden. Bestimmte
Vorhaben für die Innnenstadtentwicklung sind bereits angestoßen
worden. Weitere Anfragen liegen vor. Alle ernsthaften und sinnvollen
Konzepte werden von uns auch weiterhin förderlich begleitet.
Dazu
wollen wir mit allen unseren Möglichkeiten beitragen ohne die
vorhandene klein-städtische Struktur in der Kernstadt
grundsätzlich zu verändern.
1.2
Ortsteilentwicklung
Jeder
Ortsteil hat seinen eigenen Charakter. Die Dorfgemeinschaften und die
örtlichen Einrichtungen (Grundschulen, Kindertagesstätten,
Sportstätten, ...) sind zu erhalten.
In
den Ortsteilen sollen alle Möglichkeiten zur ortsnahen
Versorgung ausgeschöpft werden.
Die
ärztliche Versorgung in den Ortsteilen muss – sofern
vorhanden – erhalten bleiben. Viele allgemeinmedizinische
Arztpraxen werden in den nächsten Jahren mangels Nachfolger
aufgeben müssen. Eine Übersicht über die betroffenen
Praxen ist durch die Verwaltung durch Befragung zu erstellen.
Rat
und Verwaltung sollen Lösungsmöglichkeiten für die
o.g. Probleme aufzeigen.
Was
den Luftkurort Hörste betrifft, werden wir uns dafür
einsetzen, dass die auf der Hörste-Konferenz mehrheitlich
beschlossenen Punkte umgesetzt werden.
1.3
Wirtschaftsförderung
Wir
setzen uns für einen intensiven Dialog mit den in der Kommune
ansässigen Firmen ein, um mehr Ausbildungs-, Praktikums- und
Arbeitsplätze zu schaffen und zu erhalten. Für die
Ansiedlung weiterer Betriebe sollten günstige Voraussetzungen
geschaffen und bürokratische Hemmnisse im Verwaltungsablauf
abgebaut werden.
Das
aktuelle beantragte Kinoprojekt im Gewerbegebiet Sülterheide
findet mangels Alter-native in der Innenstadt unsere Zustimmung.
Eigeninitiative,
Bereitschaft zur Eigenleistung und ehrenamtliche Tätigkeiten
müssen noch stärker unterstützt und gefördert
werden.
1.4
Immobilienvermarktungskonzept
Für
das Immobilienvermarktungskonzept ist bis zum zweiten Halbjahr 2010
eine Bilanz vorzulegen. Ggf. wird das Konzept überarbeitet.
2
Schulpolitik
2.1
Gemeinsames Lernen/Gesamtschule
Ziel
Wir
streben die Einrichtung einer integrierten Gesamtschule an, sofern
ein eindeutiges Votum der Elternschaft bei der entsprechenden
Befragung vorliegt. Ein zukunftsweisendes Konzept für die neue
Schule ist zu erstellen. Das Gymnasium soll erhalten werden. Die
Gesamtschule wird als Ganztagsschule konzipiert, um dem Anspruch auf
Chancengleichheit besser entsprechen zu können. Zudem sollte
eine solche Schule nicht nur ein Ort des Lernens, sondern auch ein
geeigneter Raum zur Förderung des sozialen Miteinanders sein.
Umsetzung
Die
Stadt Lage führt im Schuljahr 2009/10 eine Elternbefragung
(Landesverordnung über die integrierten Gesamtschulen §1
Abs.2) an den Grundschulen in Lage durch, so dass die Auswertung zum
Ende des Schuljahres vorliegt. Ziel dieser Befragung ist es
festzustellen, ob der Wille der Eltern und die Zahl der
voraussichtlich angemeldeten Schüler und Schülerinnen die
Errichtung einer integrierten Gesamtschule in Lage rechtfertigen.
Sollte
durch diese Befragung der Bedarf für eine integrierte
Gesamtschule festgestellt werden (die vorgegebenen Mindestzahlen
erreicht worden sein), stellt die Stadt Lage bei der
Schulaufsichtsbehörde einen Antrag auf Errichtung einer solchen
Schule zum Schuljahr 2011/12.
Sollte
ein solcher Antrag positiv entschieden werden, beginnt zum
frühestmöglichen Zeit-punkt die integrierte Gesamtschule
Lage mit der 5. Jahrgangsstufe aufsteigend.
Wenn
das Land NRW weiterhin wie z. Zt. keine Genehmigung für die
Einrichtung einer Ganztagsschule erteilt, wird die Schule zunächst
als Halbtagsschule eingerichtet. Sie wird aber sofort in eine
Ganztagsschule umgewandelt, wenn das Land dies genehmigt.
2.2
Neubau/Sanierung der GS Billinghausen im Passivhausstandard
Ziel
Wir
wollen die Grundschule Billinghausen am jetzigen Standort erhalten.
Ein Neubau oder mindestens umfangreiche Sanierungsmaßnahmen
sind erforderlich. Ziel ist das Erreichen des Passivhausstandards,
falls dies auf Grund der Unzugänglichkeit einzelner Bauteile (z.
B. Bodenplatte) nicht möglich sein sollte, ist alternativ ein
Standard 30% besser als nach der Energieeinspar-Verordnung (EnEV)
2009 erforderlich als Ziel anzustreben.
Umsetzung
Untersuchung
des Gebäudebestandes zur Klärung der Frage, ob eine
Sanierung des Gebäudes möglich und wirtschaftlich ist. Die
Untersuchung wird im ersten Quartal 2010 ab-geschlossen. Bis Mitte
2010 fällt die Entscheidung, ob eine Planung für eine
Sanierung des Gebäudebestandes wie oben vorgeschlagen oder für
einen Neubau nach Passivhausstandard erfolgen soll. Die weiteren
Planungen sind so zu terminieren, dass der Bauantrag in 2010
eingereicht werden kann. Um die Wahrscheinlichkeit einer Vergabe der
Bauleistungen an Unternehmen der Region und ggf. auch der Stadt Lage
deutlich zu verbessern, wird die Realisierung nur im Konsens zwischen
allen drei Koalitionspartnern als PPP-Verfahren durchgeführt.
Bei der Realisierung sind heimische Unternehmer im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten besonders zu berücksichtigen.
2.3
Einrichtung eines Kompetenzzentrums Sonderpädagogische Förderung
(KSF)
Ziel
Die
Stadt Lage strebt die Errichtung eines Kompetenzzentrums in Lage an.
Sie unterstützt die sich zusammenschließenden
Förderschulen und die einzubeziehenden Institutionen auf dem Weg
der vorgesehenen Umstrukturierung. Im Blick bleiben muss dabei der
Anspruch der betroffenen Schüler auf eine optimale Förderung
sowie die Möglichkeit zu einer wohnortnahe Beschulung.
Umsetzung
Die
Stadt Lage sucht aktiv die Zusammenarbeit mit dem Kreis Lippe.
2.4
Stärkung der Schulsozialarbeit und des schulpsychologischen
Dienstes erhöhen
Ziel
Stärkung
der Schulsozialarbeit und des schulpsychologischen Dienstes.
Umsetzung
Aufstockung
der Schulsozialarbeiterstelle an der Realschule von einer halben
Stelle auf eine ganze Stelle. Im Stellenplan wird die befristete
Stelle der Schulsozialarbeiterin in eine unbefristete Stelle
umgewandelt.
Der
Kreis wird aufgefordert, die Präsenzzeiten des
schulpsychologischen Dienstes in Lage entsprechend der Schülerzahlen
bedarfsgerecht zu erhöhen.
Es wird gewährleistet, dass der schulpsychologische Dienst
zentral in der Stadt angesiedelt ist.
2.5
Grundschule Sedanplatz
Ziel
Die
Schultoiletten sind in zwei separaten Häuschen auf dem Schulhof
untergebracht. Das führt zu einem hohen Sicherheitsrisiko, da
die Toiletten auch von Fremden genutzt werden. Die Anlage ist alt,
die Toilettenbecken sind zu hoch für Grundschulkinder und im
Winter ist es trotz Heizung nicht warm, da die Gebäude nicht
isoliert sind. Die Schulpflegschaft und der Förderverein der
Schule hatten im Mai alle Eltern mobilisiert und über 600
Unterschriften für die Baumaßnahmen gesammelt.
Umsetzung
Bis
zum 31.12.2010 wird ein Anbau errichtet, der neue Toilettenanlagen
und einen über-dachten, geschlossenen Eingangsbereich umfasst.
3.
Verkehrspolitik
3.1
Umgehungsstraßen
Ziel
Die
Innenstadt von Lage soll entlastet werden. Der Neubau der B 66 n von
der Detmolder Straße in Lage (B 239 alt) bis zum Knoten B 238
Lemgo um Heiden sowie die so genannte Trasse D (Hof Busse) werden von
uns politisch nicht weiter behandelt, weil beide Teilstücke
nicht genügend zur Entlastung der Innenstadt am Knoten
Stauffenbergstraße/Friedrich–Petri-Straße/Lange
Straße beitragen. Deshalb sind wir vorrangig an der Umsetzung
des Teilstückes B 66 n Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder
Straße interessiert. Wenn die Umsetzung dieses einzelnen
Teilstückes nicht möglich ist, soll der Neubau der B 66 n
Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Straße zusammen mit
dem Teilstück B 239 n Siekkrug/Waddenhausen/Windhof/Möller
gebaut werden. Deshalb wird die Umsetzung der Teilstücke B239
(Siekkrug/Waddenhausen/Windhof/Möller) und der B66
(Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Str.)ausschließlich
forciert.
Weil
der Neubau der B 66 n von der Detmolder Straße in Lage (B 239
alt) bis zum Knoten B 238 Lemgo für die Innenstadt nur eine
geringe Entlastung bringt, soll er auch nicht zusammen mit dem
Teilstück B 66 n Möller/Ehrentrup/Talbrede/Detmolder Straße
gebaut werden.
Im
Bereich Waddenhausen bleibt auch weiterhin eine Einhausung-/Tunnel-/
Galerielösung mit Oberflächen-/Dachbegrünung als
optimale Ortsdurchführung unser Ziel.
Umsetzung
Diese
Position der Mehrheitskoalition wird Straßen.NRW schriftlich
mitgeteilt.
3.2
Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplans
Ziel
Ziel
ist die Erstellung eines Verkehrsentwicklungsplanes (VEP), der alle
Verkehre im Stadtgebiet (Lage und Ortsteile) so lenkt/vernetzt, dass
ein Maximum an Mobilität und ein Minimum an Belastung für
die Bewohner entsteht.
Ziel
ist dabei eine Stärkung des Rad/Fußgängerverkehrs
sowie ein Ausbau des ÖPNV. Wir versprechen uns davon eine
Entlastung der Anwohner der Durchgangsstraßen.
Umsetzung
Die
Stadt beauftragt ein qualifiziertes Planungsbüro mit der
Erstellung eines VEP. Unter-suchungsraum ist das gesamte Stadtgebiet
mit den Ortsteilen. Untersucht werden alle Verkehrsarten: Auto,
Bahn/Bus, Rad, Fußgänger. Interessierte Bürger/innen,
Vereine und Bürgerinitiativen sind mit einzubeziehen. Besonders
berücksichtigt wird die Veränderung des Verkehrs unter den
Gesichtspunkten Ressourcenverknappung und Energiepreisentwicklung.
Bereitstellung
ausreichender Haushaltsmittel für 2010 und 2011 zur Erstellung
des VEP. Prüfung, ob es Landesmittel oder andere Zuschüsse
gibt.
Aufstellungsbeschluss
VEP 2025 und Auswahl/Ausschreibung des Planungsbüros bis Mitte
des zweiten Quartals 2010.
Abschluss
der Untersuchung Ende 2012
Ziele
und Maßnahmen, die sich aus dem VEP entwickeln, sollen in 15
Jahren, also bis zum Jahr 2025 (VEP 2025), umgesetzt werden. Dabei
ist zwischen kurzfristigen, mittelfristigen und langfristigen Zielen
und Maßnahmen zu unterscheiden. Der VEP soll umfassend sein und
in regelmäßigen Abständen von fünf Jahren –
immer zur Mitte einer Wahlperiode – den Bedingungen angepasst
und fortgeschrieben werden.
3.3
Mittel für städtischen Radwegebau erhöhen
Ziel
Das
Radwegenetz der Stadt Lage wird weiter ausgebaut und verbessert. Ziel
ist es, dass Lage in absehbarer Zeit das Merkmal
„fahrradfreundlichste Stadt in Lippe“ erhält.
Umsetzung
Die
Mittel für den Radwegebau werden bedarfsgerecht erhöht. Es
wird ein Plan mit vorhandenen und notwendigen Radwegen erstellt sowie
eine Prioritätenliste, welche Strecken zuerst verwirklicht
werden. Es wird geprüft, welche Strecken saniert werden müssen.
In diesen Plan wird auch aufgenommen, an welchen Stellen Lücken
im Radwegenetz geschlossen werden müssen, um die u. a.
Schulwegsicherheit zu gewährleisten (Beispiele: Lemgoer Str.,
Schötmarsche Str., Friedrich-Petri-Str.).
Alle
Bundes-, Landes- oder sonstige Mittel werden in Anspruch genommen.
3.4
Bahnhof/Busbahnhof
Die
Stadt Lage setzt sich weiterhin für einen Ausbau des
Bahnhofs/Busbahnhofs ein.
Wir
werden uns mit Nachdruck dafür einsetzen, dass:
ein
Busbahnhof östlich der Bahnhofstraße (zwischen Hochbrücke
und Bahnhofsgebäude) mit Sichtkontakt zum Gleisbereich erstellt
wird,
am
Bahnhof ausreichend überdachte Fahrradabstellplätze
geschaffen werden (auch mit mietbaren, verschließbaren Boxen),
seitens
der Stadt mit Nachdruck bei der DB AG auf behinderten- und
fahrradgerechte Zugänge zu den Gleisen (Aufzüge), moderne
Fahrgastinformationssysteme und elektronische Stellwerktechnik
hingewirkt wird.
Am
Bahnhof Ehlenbruch sind Fahrradabstellplätze zu schaffen und
weitere P+R-Plätze anzulegen. Es ist auf die Wiederherstellung
des Kreuzungsgleises zu dringen, damit die Fahrplanstabilität
auf der Strecke Lage – Bielefeld nachhaltig verbessert wird.
4.
Klimapolitik
4.1
Windenergie
Ziel
Förderung
der Windenergie.
Umsetzung
Bis
zum 1.3.2010 wird geklärt, ob die geplanten Windenergieanlagen
innerhalb der Hardisser Vorrangfläche realisierbar sind und der
Investor dort noch investieren will. Sollte die Realisierung an der
Grenzziehung der Vorrangfläche scheitern, sind die Grenzen des
Hardisser Vorranggebietes den Erfordernissen der Windenergieanlagen
anzupassen (geringe Ausweitung).
Falls
eine Konfliktlösung am Hardisser Standort objektiv nicht möglich
ist, wird ab dem dritten Quartal 2010 das Verfahren zur Ausweisung
eines alternativen Vorranggebietes auf der Grundlage der Daten des
Windenergieatlasses eingeleitet.
4.2
Freigabe aller städtischen Gebäude für Solarenergie
(Thermie und Photovoltaik)
Umsetzung
Bis
Mitte des Jahres 2010 wird für alle städtischen Gebäude
ein „Solarkataster“ aufgestellt. Damit wird erfasst:
Bezeichnung
und Lage/Adresse der geeigneten Objekte
Rechtliche
Möglichkeit
Lageplan
M 1:250 mit Darstellung der Gebäude und Dachflächen des
Objektes
Auflistung
der einzelnen Dachflächen mit Informationen über:
die
Größe
die
Ausrichtung
die
Dachneigung
das
Dachdeckungs- bzw. Dachabdichtungsmaterials
die
Gründe, die gegen eine Montage von Photovoltaik-Elementen
sprechen:
Die
geeigneten Flächen sollen städtischerseits genutzt oder an
private Nutzer vermietet werden.
4.3
Einsetzung/Einstellung eines/r qualifizierten Energiebeauftragten
Ziel
Einsetzung
oder Einstellung einer/s Energiebeauftragten zum 1.6.2010
Umsetzung
Der/Die
Energiebeauftragte sollte möglichst Architekt/in oder
Bauingenieur/in sein. Sein/Ihr Arbeitsschwerpunkt liegt bei der
energetischen Sanierung und Modernisierung der städtischen
Gebäude. Der/Die Energiebeauftragte ist mit 20 % Arbeitszeit für
die Beratung der privaten Haushalte und mit 80 % Arbeitszeit für
die Belange der Stadt Lage zuständig. Er/Sie betreut das Projekt
„Energiesparen macht Schule“. Der/Die Energiebeauftragte
legt einmal im Jahr dem Umweltausschuss einen Bericht über
seine/ihre Tätigkeit vor.
4.4
Energetische Sanierung aller städtischen Gebäude
Ziel
Der
Rat der Stadt setzt sich zum Ziel, den Energieverbrauch in den
kommunalen Einrichtungen in den nächsten 5 Jahren um 30 % zu
verringern. Die bestehenden städtischen Gebäude werden im
Rahmen von ohnehin erforderlichen Instandhaltungs- und
Modernisierungsinvestitionen unter wirtschaftlichen Bedingungen auf
den Standard energieeffizienter Neubauten modernisiert. Bei Neubauten
wird der Passivhausstandard verbindlich. Das gilt auch für ein
neues und angemietetes Rathaus.
Ziel
ist das Erreichen eines Passivhausstandards bei allen städtischen
Gebäuden.
Umsetzung
Untersuchung
aller städtischen Gebäude zur Klärung der Frage,
welche Maßnahmen zur energetischen Sanierung der einzelnen
Gebäude erforderlich sind, welche Kosten dafür
voraussichtlich anfallen, ob Fördergelder dafür in Anspruch
genommen werden können (z. B. KfW-Programm 218 „Energieeffizient
sanieren Kommunen“) und welche Energieeinsparungen zu erwarten
sind. Die Ergebnisse sollen in einem „Energiebericht für
die städtischen Gebäude“ zusammen gefasst werden.
Die
Untersuchung soll in fünf Abschnitten erfolgen. Der erste
Abschnitt soll die Objekte mit dem schlechtesten Energiestandard lt.
Einschätzung bzw. Vorauswahl des Fachteams Gebäudemanagement
bzw. des/der Energiebeauftragten enthalten. Die Objekte der
Gebäudesparten Schulen, Kindergärten und sonstige
städtische Gebäude sollen jeweils gleichmäßig
auf die Untersuchungsabschnitte aufgeteilt werden. Objekte mit
mehreren Gebäuden, die einen unterschiedlichen Energiestandard
aufweisen, können ggf. in unter-schiedlichen Abschnitten
untersucht werden.
Die
Untersuchung der Gebäude des ersten Abschnittes muss bis April
2010 abgeschlossen sein, die weiteren jeweils ein halbes Jahr später.
Die mit der Untersuchung Beauftragten sollen eng mit der/dem neu
einzustellenden Energiebeauftragten zusammenarbeiten.
Bis
Juni 2010 ist mit der Liste A) Rückstellungen Gebäudemanagement
(s. Eröffnungsbilanz) eine Prioritätenliste zur Sanierung
der Gebäude zu erstellen bei der die Ergebnisse des 1.
Abschnittes des Energieberichtes vorrangig berücksichtigt
werden. Die Prioritätenliste ist bei Fertigstellung der weiteren
Abschnitte des Energieberichtes entsprechend zu ergänzen bzw. zu
aktualisieren.
Bis
August 2010 sind die Planungsleistungen für die ersten
Sanierungsmaßnahmen zu beauftragen und entsprechende
Förderanträge zu stellen.
Bei
der Realisierung sind örtliche Unternehmer im Rahmen der
rechtlichen Möglichkeiten besonders zu berücksichtigen.
4.5
Klimaschutz zum Fachteam Umwelt
Das
Arbeitsgebiet Klimaschutz/Energie wird im Fachbereich IV/ Fachteam
Umwelt an-gegliedert.
4.6
Pflanzprogramm
Ziel
Durch
die Anpflanzungen von Bäumen und Sträuchern werden die
Bindung von CO² und die Lebensqualität im Stadtgebiet sowie
das Kleinklima verbessert.
Umsetzung
Die
Anpflanzung von Hecken durch Privatpersonen wird gefördert. Das
Straßenbegleitgrün wird ausgeweitet (Anpflanzung von
Alleen, Lückenschluss usw.). Es wird ein Gebiet für einen
Tauf- und Hochzeitswald in der ersten Hälfte der Wahlperiode
ausgewiesen. Noch ausstehende Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
für durchgeführte Baumaßnahmen werden zügig
umgesetzt. Ehrenamtliches Engagement wird gefördert.
Die
Ortseingänge von Lage finden hierbei als erster Blickfang
besondere Berücksichtigung.
5
Landschafts- und Umweltschutz
5.1
Satzung zum Schutz erhaltenswerter Bäume
Ziel
Das
vorhandene Großgrün wird in zusammenhängend bebauten
Bereichen geschützt.
Umsetzung
In
Abstimmung mit den Mitarbeiter/innen der Umweltabteilung wird eine
"Satzung zum Schutz erhaltenswerter Bäume" erarbeitet.
Bestimmte
Baumarten, wie Nadelhölzer und schnellwachsende Laubbäume
(Birken, Pappeln) und Obstbäume (außer Esskastanien und
Wallnüsse) werden nicht besonders geschützt.
Grundsätzlich
wird auf das gesteigerte Umweltbewusstsein und auf das Interesse der
Bürgerinnen und Bürger an einem grünen Stadtbild
gesetzt und weiter vertraut.
5.2
Gewässerausbau unter Mitwirkung des Umweltamtes
Ziel
Die
Fließgewässer in der Stadt Lage sollen wo möglich
"entfesselt" werden. Fließgewässer erhalten
wieder einen größeren Ausdehnungsraum, um in
Hochwassersituationen Schäden zu minimieren. Ufersanierungen
erfolgen naturnah.
Umsetzung
Der
Ausbau von Fließgewässern/Uferbefestigungen erfolgt immer
in Zusammenarbeit zwischen Tiefbau- und Umweltabteilung. Wenn es
unterschiedliche Vorstellungen gibt, wird der Umweltausschuss
beteiligt.
Wo
möglich sollen weitere natürliche Retentionsräume
geschaffen werden.
5.3
Kein Bauen in der freien Landschaft, Schließung von Baulücken,
Überarbeitung alter Bebauungspläne,
Bauflächenrecycling
Ziel
Der
Landschaftsverbrauch in der Stadt Lage und den Ortsteilen wird
minimiert.
Umsetzung
Um
den Landschaftsverbrauch zu minimieren, sollen:
Baulücken
ausgewiesen,
vorhandene
B-Pläne gezielt vermarktet,
veraltete
Bebauungspläne zügig und bedarfsgerecht überarbeitet
und
verstärkt Flächen mit abgängiger Gebäudesubstanz
recycelt werden.
Die
Verwaltung erarbeitet entsprechende Konzepte.
Neue
Baugebiete und die Arrondierung vorhandener Baugebiete sind nur im
Einzelfall nachfrage- und bedarfsgerecht nach Beratung im
Koalitionsausschuss auszuweisen. Die Verdichtung bestehender Bebauung
ist möglich.
5.4
Kein Bauen in Überschwemmungsbereichen
Ziel
Im
Auenbereich der Fließgewässer sind bis zur Hochwasserlinie
Gebäude jeder Art nicht mehr zulässig. Baugenehmigungen
werden dort nicht mehr erteilt.
Umsetzung
Die
Grundlagen zur Festlegung der Überschwemmungsgebiete sind die
vorliegenden Karten des Staatlichen Amtes für Umwelt und
Arbeitsschutz. Die dort als „Überschwemmungsgebiete“
und als „Überflutetes Gebiet, das aufgrund seiner Bebauung
kein Überschwemmungsgebiet ist“ dürfen nicht bebaut
bzw. weiter bebaut werden.
Die
Überflutungsbereiche im Stadtgebiet sind den neueren
Erkenntnissen und Erfahrungen (BHQ 100 scheint nicht mehr
ausreichend) anzupassen und darzustellen.
5.5
Stadtentwässerung
Ziel
Schnelle
und rechtzeitige Sanierung der öffentlichen Kanalisationen:
Keine einseitige Abhängigkeit der Kanalsanierung von
Straßenbauprojekten, sondern auch umgekehrt!
Stärkere
Einbeziehung moderner (grabenloser) Bau- und Sanierungsverfahren und
Werkstoffe in Kanalisationsbau und -Sanierung
Intensivierte,
systematische Öffentlichkeitsarbeit in punkto Stadtentwässerung
Bessere
Beratung der Bürgerinnen und Bürger bei der
Dichtigkeitsprüfung der Kanäle.
6
Jugend- und Familie
6.1
Ausweitung der Jugendarbeit
Ziel
Jugendarbeit
wird auf „mobile Jugendarbeit“ ausgeweitet. Sie soll
Kontakt zu Cliquen herstellen, die sich an wechselnden Plätzen
in der Stadt und in den Ortsteilen treffen. Mobile Jugendarbeit soll
zur Deeskalation beitragen und soll auch bei Festen, z. B. „Nacht
der langen Tische“, und anderen Volksfesten eingesetzt werden.
Die mobile Jugendarbeit soll flexibel auf die unterschiedlichen
Bedürfnisse von Jugendlichen und jungen Erwachsenen eingehen.
Sie soll eine Ergänzung zur offenen Kinder- und Jugendarbeit
sein.
Umsetzung
Es
wird ein „Streetworker“, der/die Qualifikation eines
Sozialarbeiters/arbeiterin oder eine vergleichbare Ausbildung
nachweisen kann, eingestellt. Er/sie muss in der Lage sein, sich den
sich ständig verändernden Bedürfnissen anzupassen und
soll Erfahrung mit Jugendlichen und jungen Erwachsenen in der offenen
Jugendarbeit nachweisen können. Der Hauptwohnsitz muss in Lage
sein um die „Hand am Puls“ zu haben.
Die
Stelle wird im Stellenplan verankert, wird sofort und in Vollzeit
ausgeschrieben und dem Jugendamt zugeordnet. Die Stelle wird zum
1.7.2010 oder früher besetzt. Die Einordnung in eine Tarifgruppe
wird den hohen Anforderungen dieses Aufgabenbereiches angemessen
sein.
6.2
Intensivierung des Kinder- und Jugendschutzes
Ziel
Bei
Kindeswohlgefährdung muss präventive Einzelfallhilfe
schnell möglich sein. Akute Gefährdungssituationen sollen
eher erkannt werden. Je schneller eingegriffen werden kann, desto
effektiver ist das Hilfsangebot. Nur so können fatale Folgen für
das Kind und für die Gesellschaft vermieden werden.
Wenn
Kinder und Jugendliche in Not geraten, weil Eltern mit ihrer
Erziehung überfordert sind oder Kindern Gewalt angetan wird,
werden Maßnahmen bei Kindeswohlgefährdung notwendig. Ein
Kind wegen einer Gefährdungssituation in einer Kinder- und
Jugendeinrichtung oder einer Pflegefamilie unterzubringen darf nicht
aus Kostengründen verhindert werden. Wenn Kinder in ihren
Familien wachsender Verwahrlosung, Gewalt oder sexuellen Übergriffen
ausgesetzt sind, ist ein schnelles Eingreifen des Jugendamtes
notwendig.
Umsetzung
Jugendamt
und Lehrer werden besser vernetzt, damit die zukünftige
Vorgehensweise und das vorgesehene Hilfeangebot unter Mitsprache von
Lehrern und Lehrerinnen erarbeitet werden. So schätzen mehrere
Fachkräfte das Gefährdungsrisiko ab. Den Warnhinweisen von
Lehrern und Lehrerinnen bei Gefährdung von Kindeswohl ist
unbedingt nachzugehen. Das Hilfeangebot soll allein das Kindeswohl
berücksichtigen. Diese Regelung wird sofort wirksam.
Zusätzlich
werden die präventiven Maßnahmen der Jugendhilfe
ausgebaut. Das bedeutet u. a., dass auch schon vorsorglich
Hilfsangebote für Problemfamilien bereitgestellt werden und
somit Kindeswohlgefährdungen vorgebeugt werden kann.
6.3
Spielplatz Innenstadt
Ziel
In
der Innenstadt ist – zusätzlich zum Spielplatz an der
Marktkirche – ein weiterer attraktiver Spielplatz zu schaffen.
Umsetzung
Zur
Realisierung dieses Vorhabens sucht die Verwaltung sofort eine
geeignete Fläche in der Innenstadt. Nach der Beteiligung der
Fachausschüsse werden die nötigen Festsetzungen im
Bebauungsplan für die Ausweisungen eines Kinderspielplatzes
getroffen. Der Bebauungsplan ist so frühzeitig zu ändern,
dass es zu keinen Überschneidungen mit geplanten anderen
Bauvorhaben kommt. Der neue Kinderspielplatz muss spätestens
dann fertig sein, wenn der jetzige Platz an der Marktkirche durch
Fremdnutzung nicht mehr zur Verfügung steht. Für den
wegfallenden Spielplatz muss dann jedoch kein Ersatz geschaffen
werden.
6.4
Vernetzung der Generationen
Es
soll ein Angebot geschaffen werden für einen gegenseitigen
Wissensaustausch von Jung und Alt. Hierunter verstehen wir z.B. eine
Kooperation von Schulen und Senioreneinrichtungen im Hinblick auf
gegenseitige Wissensvermittlung und Austausch von Erfahrungen.
Ältere
und jüngere Menschen müssen in einen Generationendialog
eintreten, denn jede Seite kann von der anderen lernen und
profitieren.
6.5
Soziale Verantwortung und Werte
Gemeinsam
wollen wir uns dafür einsetzen, Werte für ein gutes
Miteinander zu vermitteln. Hierzu gehören insbesondere die
Achtung von Minderheiten, Behinderten und älteren Menschen,
Toleranz gegenüber Andersdenkenden und Zivilcourage.
Eine
verantwortungsvolle Integration wollen wir durch eine Einbindung auch
in die örtlichen Vereine und Kommunalpolitik erreichen. Wir
setzen hier auf die Bereitschaft aller Beteiligten.
7
Sicherheit und Ordnung
Ziel
Lage
muss sauberer werden. Das subjektive Sicherheitsgefühl (hier ist
nicht die Statistik der Polizei gemeint) für die Bürgerinnen
und Bürger soll sich spürbar verbessern.
Jugendliche
Problemgruppen erfordern deutlich mehr Aufmerksamkeit.
Umsetzung
Die
Ordnungspartnerschaft von Ordnungsamt und Polizei wird um den Einsatz
eines Streetworkers ergänzt. Die Mitarbeiter des Ordnungsamtes
werden für den Außendienst mit einheitlicher Kleidung
ausgestattet, die eine klare Abgrenzung zur Polizei haben soll und
trotzdem die amtliche Funktion kenntlich macht. Die Kleidung ist vor
Anschaffung dem Fachausschuss vorzustellen, der darüber
entscheidet.
Es
muss sichergestellt sein, dass kein Mitarbeiter auf sich allein
gestellt in kritische Situationen gerät. Die Einsatzpläne
sind dementsprechend ausreichend zu erstellen. Alle Mitarbeiter im
Außendienst werden mit den notwendigen technischen Hilfsmitteln
wie Handy, Taschenlampe usw. ausgestattet. Es werden zwei Fahrräder
incl. Schutzkleidung für den innerstädtischen
Ordnungsdienst angeschafft.
Die
Freiwillige Feuerwehr soll nach Kräften unterstützt werden.
Eine zusätzliche Entschädigung oder eine Art Rente für
ehrenamtliche Feuerwehrleute sollte eingeführt wer-den.
8
Sport
8.1
Schwimmbäder und Unterstützung der Freibadinitiativen
Ziel
Öffentliche
Bäder sind eine Basis für den Freizeitwert einer Stadt. In
Lage bleibt das An-gebot für ganzjähriges Schwimmen für
Schulen, Schwimmschüler und Freizeitschwimmer erhalten. Das
Hallenbad und die Freibäder am Werreanger, in Heiden, in Hörste
und in Waddenhausen bleiben erhalten. Sie sind im Sommer notwendig um
der Bevölkerung und besonders den Kindern und Jugendlichen ein
attraktives Freizeitangebot machen zu können.
Umsetzung
Die
Freibäder in Heiden, Hörste und Waddenhausen werden von je
einer Freibadinitiative betrieben. Die Freibadinitiativen werden
durch Investitionen, die für die Aufrechterhaltung des Betriebes
der Freibäder notwendig sind, unterstützt. Das notwendige
Personal wird bereit gestellt. Alle Mittel werden bedarfsgerecht auf
die Freibäder verteilt, ebenso wird auch beim Einsatz des
Personals verfahren. Verwaltung und Ehrenamtliche arbeiten eng und
partnerschaftlich zusammen.
Für
Heiden hat die Stadt einen Betriebsführungsvertrag mit der
Freibadinitiative abgeschlossen. Für Hörste sind die
bestehenden schriftlichen Vereinbarungen zwischen der Stadt und der
Freibadinitiative einzuhalten. Nach jeder Saison, bevor der
Haushaltsplan endgültig aufgestellt wird, werden die notwendigen
Reparaturmaßnahmen für alle vier Freibäder zwischen
Verwaltung und Ehrenamtlichen besprochen. Es wird ein
Prioritätenkatalog festgelegt. Ehrenamtliche und Verwaltung
entscheiden partnerschaftlich über den Einsatz der Mittel. Bei
Unstimmigkeiten liegt die Entscheidung bei der Verwaltung. Die
notwendigen Haushaltsmittel werden in den Haushalt aufgenommen. Des
Weiteren wird der Personaleinsatz entsprechend der Besucherzahl
gerecht, d. h. in allen Bädern gleich geregelt. Das Freibad in
Lage wird weiter durch die Stadt Lage geführt. Der
Personaleinsatz wird nach den gleichen Bedingungen wie in Heiden und
Hörste geregelt.
Für
das Becken im Freibad Lage wird sofort eine unabhängige
Untersuchung in Auftrag gegeben.
8.2
Förderung des Breiten- und Schulsports vor Spitzensport
Lage
bietet ein breites Angebot von Sportstätten, in denen die
Vereine vorbildliche Jugendarbeit betreiben. Diese Sportstätten
müssen – auch unter schwierigen finanziellen
Rahmenbedingungen – in einem funktionsfähigen Zustand
erhalten werden. Denn spätere Reparaturen wegen unterlassener
Instandhaltung kommen letzten Endes teurer.
Die
seit vielen Jahren angestrebte Anlage eines Kunstrasen-Sportplatzes
sollte realisiert werden, falls die Finanzierbarkeit gewährleistet
ist.
Dabei
gilt die Maxime: Breitensport und Schulsport vor Spitzensport.
9
Kultur
9.1
Erhalt der Musikschule
Ziel
Die
Musikschule bleibt in ihrer bisherigen Form bestehen.
Umsetzung
Es
gibt keine Änderung der Rechts- oder Organisationsform,
beispielsweise hin zu einer Privatisierung oder Umwandlung in eine
Anstalt öffentlichen Rechts.
9.2
Stadtbücherei
Ziel
Die
Bücherei wird umstrukturiert und attraktiver gestaltet.
Umsetzung
Die
Verwaltung wird beauftragt, ein Konzept zur Stadtbücherei zu
erstellen, dass die folgenden Punkte umfasst: a) Standort, b)
Auftragserfüllung und Kundenorientierung, c) Einbindung von
Schulen und Gewinnung von Ehrenamtlichen, Sponsoring, d)
Aktualisierung Medienbestand und Ermittlung Finanzbedarf, e)
Öffnungszeiten, f) Personalbedarf. Als Vorbild dient das
entsprechende Konzept der Stadt Bad Salzuflen. Das Konzept und eine
Beschlussvorlage wird im ersten Halbjahr 2010 vorgelegt.
10
Finanzen
Ziel
In
der Vergangenheit kam durch die konsequente Einhaltung verschiedener
Kostensenkungsprogramme ein ausgeglichener Haushalt in greifbare
Nähe. Durch die Wirtschafts- und Finanzkrise haben wir wie viele
andere Kommunen auch erhebliche Rückgänge vor allem bei den
Einnahmen (Einkommen-, Gewerbesteuer) zu verzeichnen. Gleichzeitig
steigen die Ausgaben für die Pflichtaufgaben.
Sollte
ein Haushaltssicherungskonzept daher nicht zu vermeiden sein, so
werden wir alles Erforderliche tun, dieses möglichst schnell zu
überwinden um zu eigenverantwortlichem Handeln zurück zu
kehren.
Umsetzung
Hierzu
sind notwendig:
sparsame
Haushaltsführung
konsequente
Einhaltung der bisherigen Kostensenkungsprogramme
Fortschreibung
der Kostensenkungsprogramme
Ansiedlung
neuer Gewerbebetriebe.
Lage,
29.10.2009
Michael
Biermann Louis-Dieter Hempelmann CDU-Stadtverband Lage
CDU-Ratsfraktion Lage
Reimund
Neumann Jürgen Rosenow Ortsverband Bündnis
90/Die
Grünen Ratsfraktion Bündnis
90/Die Grünen
Rainer
Echterhölter Martina Hannen FDP-Stadtverband
Lage FDP-Ratsfraktion Lage
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