Antrag

Antrag vom 20. 1. 2008

Kommunale Klimapolitik

Bündnis 90 / Die Grünen
Jürgen Rosenow

Erläuterung

Der Klimareport der Vereinten Nationen (sog. IPCC-Report) hat den menschgemachten Klimawandel als wissenschaftlich unbestreitbar dargelegt. Die Reduzierung der klimaschädlichen CO2-Emissionen liegt im Verantwortungsbereich eines jeden Einzelnen, auch der Städte und Gemeinden.

Zahlreiche Städte und Gemeinden in Deutschland haben bereits Projekte zum Klimaschutz in die Wege geleitet. Die Stadt München hat sich verpflichtet, ihre CO2-Emissionen bis zum Jahr 2010 um 50 % gegenüber dem Stand von 1987 zu reduzieren.

Die Deutsche Umwelthilfe zeichnet jährlich Kommunen unterschiedlicher Größen für ihr Engagement zum Klimaschutz aus1. Sieger bei den Großstädten war zuletzt Münster, bei den Kommunen bis 20.000 Einwohnern die Gemeinde Wettenberg (12.000 Einwohner) in Hessen. Auch die Stadt Lage sollte die ihr möglichen Beiträge zum Klimaschutz ermitteln und leisten. Mit dem Projekt „Energiesparen macht Schule“ hat die Stadt Lage einen erfolgreichen Anfang gemacht. Wir sollten aber weitere Schritte folgen lassen.

Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Lage beschließt daher im Einzelnen folgende Maßnahmen und mittel- bzw. langfristige Zielsetzungen:

  • Die Verwendung von Energiesparlampen führt zu erheblichen Energie- und Kosten-einsparungen. In allen kommunalen Einrichtungen sind daher künftig - soweit nach Art der konkreten Beleuchtung möglich - Energiesparlampen zu verwenden.
  • Die Verwaltung der Kommune nutzt Schaltleisten um den nicht notwendigen Standby-Betrieb von Geräten weitestgehend auszuschließen. Die Leisten sind zudem bedienerfreundlich anzubringen.
  • Bei der Einrichtung von PC-Räumen in Schulen wird, soweit nicht vorhanden, ein zentraler Notaus-Taster installiert, der nach der Benutzung dazu dient, alle PCs vom Netz zu nehmen, um Standby-Verluste zu vermeiden. Es sollte überprüft werden, inwieweit es möglich ist, Server zumindest in den Ferien abzuschalten.
  • Die Kommune Lage informiert die Bürgerinnen und Bürger und die Vereine, welche Möglichkeiten zum Klimaschutz bestehen. Hierzu wird das Informationsangebot der kommunalen Internetseiten erweitert. Zu konkreten Themen werden Referenten aus anderen Kommunen eingeladen, die Klimaschutzprojekte anderer Kommunen und Vereine vorstellen.
  • Wiederkehrenden Kostenbescheiden der Kommune an Bürgerinnen und Bürger werden Informationen zu möglichen Energie- und damit verbundenen Kosteneinsparungen beigelegt. Informiert werden soll auch über die Möglichkeiten zur Energieberatung.
  • Die Verwaltung überprüft, welche Maßnahmen anderer Städte, die von der Deutschen Umwelthilfe für den Klimaschutz ausgezeichnet wurden, ebenfalls in Lage durchführbar sind und legt einen Bericht bis Ende 2008 vor.
  • Die Verwaltung wird beauftragt ein Konzept zu erstellen, den kommunalen Fuhrpark umweltfreundlicher zu gestalten. Sie legt dar, ob und in welchem Umfang Neuanschaf-fungen / Neuleasing in den nächsten Jahren voraussichtlich stattfinden und wie hierbei durch Auswahl emissionsarmer und verbrauchsarmer Fahrzeuge Beiträge zum Klimaschutz erfolgen können.
  • Der Rat der Stadt Lage fordert die Verwaltung auf, im Rahmen der Beschaffungs-verwaltung soweit möglich, Produkte aus recyceltem Material und schadstoffreduzierter Produktion einzukaufen. Bei Elektrogeräten werden nur noch Geräte der Energieeffizienzklasse A+(+) erworben.
  • Die Stadt Lage berät ansiedlungswillige Unternehmen dabei, ihren Energieverbrauch auf das Mindestmaß zu senken und erneuerbare Energien zu nutzen, ggf. durch Hinzuziehung sachkundiger Dritter (Energieagentur NRW, Energieberatung etc.).
  • Im Umweltbericht gemäß § 2a BauGB sollen grundsätzlich der Energiebedarf der künftigen Bebauung, die passive und aktive Nutzung der Solarenergie und die Möglichkeiten einer Wärmeversorgung mit niedrigen CO2-Emissionen untersucht und bewertet werden.
  • Die Bauleitplanung soll künftig stets Festsetzungen nach § 9 Abs. 1 Nr. 23 lit. b BauGB enthalten. Die Verwaltung macht hierzu bei jedem Entwurf eines Planes Vorschläge für Festsetzungen, die die Installation von Solaranlagen oder von anderen Anlagen zur Nutzung erneuerbarer Energien (etwa Geothermie) verlangen.
  • Die Verwaltung achtet bei der Erstellung von Bauleitplänen stets darauf, dass die Festsetzungen von Ausrichtung und Höhe von Gebäuden „solartauglich“ sind. Bei den Verwaltungsvorlagen für Bebauungspläne sollen stets Ausführungen über die Solartauglichkeit der Festsetzungen erfolgen.
  • Die Nutzung der Dächer der öffentlichen Gebäude für Solarthermie und Photovoltaik wird dadurch verbessert, dass die Verwaltung eine öffentlich einsehbare Liste über alle Dächer der städtischen Gebäude, die sich für Photovoltaik-Anlagen eignen, erstellt und der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt. Der Rat begrüßt die Einrichtung von Photovoltaik-anlagen auf diesen Dächern durch die Kommune sowie im Wege des Contractings mit Dritten.
  • Sporthäuser sollen so weit als möglich Solareinrichtungen zur Brauchwassererwärmung erhalten
  • Die Verwaltung wird beauftragt, Energieleitlinien zu erarbeiten, die als Grundregeln bei der Planung kommunaler Gebäude (Neubau) und im Gebäudebestand (Sanierung) im Sinne der rationellen Energieverwendung zu berücksichtigen sind. Hierbei sind Aussagen zu Architektur, baulichem Wärmeschutz, Heizungstechnik, Regenerativen Energien, Raumluft-Technik, Regelungstechnik, Wassereinsparung, Elektrotechnik, Fahrzeugen und Straßenbeleuchtung zu treffen. Die Energieleitlinien sind von Vertragspartnern bei Baumaßnahmen zu beachten.
  • Die Verwaltung wird beauftragt einen Energieeffizienzbericht über die städtischen Gebäude vorzulegen. Dieser stellt dar, wie gut die Gebäude abgedämmt sind und wo Verbesserungspotentiale bestehen. Die Verwaltung stellt auch dar, welche konkreten Maßnahmen zur Verbesserung möglich sind und ob Finanzierungen von Maßnahmen durch das Bundesprogramm zur energetischen Sanierung kommunaler Gebäude bezuschusst werden können. Sie stellt zusätzlich dar, wo Sanierungsmaßnahmen mittelfristig betriebswirtschaftlich sind und daher nach dem neuen kommunalen Finanz-management wegen ihrer Wirtschaftlichkeit (geringerer Energieverbrauch) durch die Aufnahme von Krediten (aus dem KfW-Kommunalkreditprogramm) finanzierbar sind. Der Rat der Stadt setzt sich zum Ziel den Energieverbrauch in den kommunalen Einrichtungen (Gebäude, Straßenbeleuchtung, Ampeln,…) in den nächsten 5 Jahren um 30% zu verringern.
  • Es ist ein Aufforstungsprogramm zu erarbeiten (z.B. Alleen, Begrünung von Ausgleichs-flächen, Hochzeitswald, Heckenpflanzungen usw. )

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