Bürgerantrag

Bürgerantrag vom 9. 3. 2007

Gymnasium Lage - Pausenregelung und Mittagessen

Bürgerantrag von Dr. Hans Jacobs



Sehr geehrte Damen und Herren,

wie Ihnen sicher bekannt ist, haben die Schüler der 6. Klasse, zu denen mein Sohn zählt, durch die Verkürzung der Gymnasialzeit auf 8 Jahre erheblich komprimierten Unterricht und häufig auch am Nachmittag Unterricht. Wenn die Kinder in der 7. Stunde Unterricht haben, was bei unserem Sohn drei Mal der Fall ist, findet die 7. Stunde direkt im Anschluss an die 6. Stunde statt (mit einer 5-Minutenpause dazwischen). Viele Kinder, darunter auch mein Sohn, reagieren mit psychosomatischen Beschwerden. In dem RdErl. d. Kultusministeriums v. 24.6.1992 zur Fünf-Tage-Woche an Schulen finden sich die folgenden Passagen:

„§ 2.1: Soweit Nachmittagsunterricht unausweichlich ist, dauert die unterrichtsfreie Zeit zwischen Vor- und Nachmittagsunterricht mindestens 60 Minuten. Eine Verkürzung der Pausenzeit ist möglich, wenn am Nachmittag nur eine Unterrichtsstunde stattfindet.

§ 2.2: Schülerinnen und Schüler, die in der Mittagspause nicht nach Hause gehen können, müssen sich in einem geeigneten Raum, aber auch im Freien aufhalten können. Die Schule gewährleistet die Aufsicht. Während der Mittagspause sollen für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit angeboten werden.“

1. Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass das Gymnasium diesen Erlass derzeit missachtet. Eine Verkürzung der Pausenzeit (§ 2.1) bedeutet keine Streichung. Dies ist auch Meinung der Bezirksregierung. Ebenfalls existiert kein geeigneter Raum für den Aufenthalt oder eine entsprechende Aufsicht (§ 2.2).

2. Das Angebot einer Mahlzeit ist dagegen eine Soll- und keine Mussvorschrift. Da aber offensichtlich schon seit einigen Jahren darüber nachgedacht wird (siehe z. B. den Vortrag von Herrn Dr. Hüschen zu dem Thema beim ersten Elternabend der Klasse unseres Sohnes vor 1 ½ Jahren), ohne dass es zu Ergebnisse kommt, besteht auch hier dringender Handlungsbedarf.

Zu 1.: Ich habe die Schulkonferenz aufgefordert, die derzeitige Rechtslage zu beachten und dem Erlass gemäß für eine angemessene Pausenzeit inkl. Aufenthaltsraum und Aufsicht zu sorgen. Der entsprechende Erlass wird seit 15 Jahren missachtet! Da der Schulkonferenz der Erlass seit 1992 bekannt ist, dürfte die Umsetzung keinerlei organisatorische Probleme machen. Sollte dies nicht zum Beginn des nächsten Schuljahres erfolgen, behalte ich mir rechtliche Schritte vor.

Zu. 2.: Ich habe den folgenden Antrag an die Schulkonferenz gestellt: „Während der Mittagspause werden für die Schülerinnen und Schüler, die in der Schule bleiben, Speisen und Getränke für eine einfache Mahlzeit angeboten.“

Um diese Dinge umzusetzen benötigt das Gymnasium geeignete Räumlichkeiten. Offensichtlich wird über dieses Thema schon seit Jahren diskutiert, ohne dass sich etwas für die Schüler verbessert hat. Um den Prozess nun voranzubringen stelle ich hiermit den folgenden Bürgerantrag:

„Die Stadt Lage stellt für das Jahr 2007 die entsprechenden Finanzmittel zum (Um)bau einer Mensa/Cafeteria für das Gymnasium zu Verfügung. Die Baumaßnahmen und sonstigen organisatorischen Dinge werden bis zum Beginn des Schuljahres 2007/2008 abgeschlossen, so dass ab dem Schuljahr2007/2008 ein geordneter Betrieb über Mittag möglich ist.“

Bitte erlauben Sie mir noch die Bemerkung, dass die reine Beklagung des derzeitigen Bildungsnotstandes nicht ausreicht, sondern dass wir im Interesse unserer Kinder auch etwas daran ändern müssen.

Ich möchte Sie höflichst bitten, mir den Eingang dieses Schreibens zu bestätigen und mich über den weiteren Fortgang auf dem Laufenden zu halten.

Ich bedanke mich für Ihre Mühe und verbleibe

mit freundlichen Grüßen

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