Antrag

Antrag vom 22.10. 2006

Erhalt des Spielplatzes an der Hasselstrasse

Bündnis 9o/Die Grünen
Hildegard Hempelmann, Heideweg 110, 32791 Lage


An den Bürgermeister der Stadt Lage
Herrn C. Liebrecht
Rathaus 32791 Lage

Antrag auf Erhalt des Spielplatzes an der Hasselstraße

Sehr geehrter Herr Bürgermeister,

im Bereich Hasselstraße droht die Schließung eines Kinderspielplatzes im sowieso schon unterversorgten Kernstadtbereich. Die Stadt denkt über den Verkauf oder die Verpachtung des Hauses in der Hasselstraße nach, das ehemals vom Kinderschutzbund genutzt wurde. Auf dem dazugehörigen Gelände liegt aber der einzige Spielplatz für den Bereich.

Bündnis 90 / Die Grünen ist der Auffassung, dass der Spielplatz nicht eher aufgegeben werden darf, bis eine andere Fläche als Kinderspielplatz verbindlich zur Verfügung steht und auch die zur Ausstattung notwendigen Mittel bereit stehen. Damit nicht, wie in der Vergangenheit mehrfach geschehen, der Spielplatz entgegen aller Absprachen mit dem Jugendhilfeausschuss ersatzlos gestrichen wird, stellt Bündnis 90/ Die Grünen den Antrag, die Vorraussetzungen für einen neuen Spielplatz zu schaffen, und zwar bevor der Spielplatz an der Hasselstraße aufgegeben wird. Wenn den Kindern die Spiel- und Lernstube des Kinderschutzbundes schon nicht mehr zur Verfügung steht, darf ihnen nicht auch noch der Spielplatz genommen werden. Die schwierige finanzielle Situation unserer Stadt darf sich in einer familienfreundlichen Stadt nicht nur zum Nachteil für die Kinder auswirken.

Bündnis 90/ Die Grünen stellt deshalb folgenden Antrag:
Der Spielplatz an der Hasselstraße soll solange erhalten bleiben, bis eine andere, im Bebauungsplan verbindlich abgesicherte Lösung gefunden worden ist. Die Fläche soll tatsächlich zur Verfügung stehen und im Besitz der Stadt Lage sein. Außerdem sollen die finanziellen Mittel zur Ausstattung des Platzes bereitgestellt sein.

Wenn der jetzige Spielplatz weiter öffentlich genutzt werden soll, obwohl das Haus von einem anderen Träger gekauft oder gepachtet wird, ist dies durch einen verbindlichen Vertrag zu regeln. In ihm soll geregelt werden, dass der Platz den ganzen Tag von der Öffentlichkeit genutzt werden kann. Die Nutzung darf keinesfalls auf Zeiten in den späten Nachmittagsstunden eingeschränkt werden, auch dann nicht, wenn der neue Träger den Spielplatz selbst tagsüber nutzen will.

Mit freundlichen Grüßen
Hildegard Hempelmann

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