Anträge          

Antrag vom 28. 4. 2000 (Änderung der Entwässerungssatzung - Druckentwässerung)

Fraktion Bündnis90/Die Grünen in Lage
Werkausschuss
Bernd Rainer Müller
Am Greimberg 17A
32791 Lage
Tel. 929045 Fax 64297

An den Vorsitzenden des Werkausschusses der Stadt Lage

Entwässerungssatzung der Stadt Lage

Sehr geehrter Herr Krietenstein,

in der Entwässerungssatzung der Stadt Lage wurde die Möglichkeit der Druckentwässerung für Grundstücke statt eines Freispiegelanschlusses geschaffen, wenn der Kostenvergleich bei der Herstellung zugunsten der Druckentwässerung ausfiel.
v Die zunehmende Erstellung von Druckentwässerungsanlagen zeigt jetzt vermehrt Probleme mit dieser neuen Technik auf, die bisher nicht bekannt und deshalb nicht Teil der Diskussion waren. Ich schlage deshalb vor, zur Verbesserung der Gleichstellung der anschlussverpflichtenden Bürger die Satzung zu ändern. Das Ziel der Änderung ist es, durch eine erhöhte Anschlussgebühr zusätzliche finanzielle Kosten und weitere Dienstleistungen der anschlussverpflichtenden Bürger zu verringern.

Begründung
Nach der gültigen Entwässerungssatzung müssen die anschlussverpflichtenden Bürger neben den geltenden Anschlussgebühren noch weitere Kosten tragen, Kosten für den einmaligen Elektroanschluss der Druckentwässerung, laufende Folgekosten für den Stromverbrauch, den Abschluss eines Wartungsvertrages mit Kosten von derzeit ca. 240.- DM jährlich und alle Kosten für die Erneuerung bei Ausfall oder Reparatur der Anlage (Ersatz der Pumpe nach ca. 10 Jahren mit ca. 4000 DM Kosten.
v Für den betroffenen Bürger ist es bei auftretenden Problemen schwierig oder sogar unmöglich eigenes Fehlverhalten bei der Nutung der Technik von Fehlern bei der Berechnung, Konstruktion und Ausführung der Druckentwässerung zu trennen, weil er auf das Fachwissen der Hersteller angewiesen ist, die in Zweifelsfällen (Beispiele kann ich ausreichend darstellen) die Schuldfrage zuungunsten des Bürgers beantworten. Es zeigt sich auch, dass bei allen Beteiligten, einschließlich der Mitarbeiter der Kläranlage erhebliche Unsicherheiten bestehen, die das Vertrauen der Bürger zur Entscheidung für diese neue Technik nicht fördern.
v Zudem hat der betroffene Bürger keine freie Wahl oder Beteiligung bei der Auswahl des Herstellers, des ausführenden Ingenieurbüros und der ausführenden Firmen. Es erfolgt auch keine ordnungsgemäße Abnahme, Übergabe und Einweisung bei der nicht einfachen Technik, so dass ein Fehlverhalten der Bürger bei dem Umgang wahrscheinlicher wird und dadurch zusätzliche Kosten entstehen. Bei der Erneuerung oder Reparatur der Anlage ist er in Lage auf einen Monopolisten angewiesen. Was soll er tun, wenn die Firma nicht mehr bestehen sollte?

Die Stadt Lage kann durch die Vielzahl der Anlagen als Vertragspartner wesentlich günstigere Verträge für Wartung und Kauf von Entwässerungsanlagen abschließen oder im Vergleich diese Dienstleistungen durch Ortsnähe und Ortskenntnis selbst günstiger anbieten. Dadurch könnten die finanziellen Folgekosten und der Service für die Bürger verbessert werden, weil wie bei den Bürgern mit Freispiegelanschluss auch nur ein Ansprechpartner gegeben ist.
v Mit freundlichem Gruß

Bernd Rainer Müller