Anträge          

Antrag vom 10. 8. 01 (Haushaltsansatz für Sanierung von Schulgebäuden):

Fraktion Bündnis90/Die Grünen - Schulausschuss
Reimund Neumann
Heidensche Strasse 3
32791 Lage
Tel. 64540 Fax 68114
 

An den Vorsitzenden des Schulausschusses der Stadt Lage Erhard Mölling
Rathaus
32791 Lage
 

Antrag: Haushaltsansatz für Sanierung von Schulgebäuden

Vorbemerkung:
Es handlelt sich im wesentlichen um die Wiederholung des Bürgerantrages der Lagenser Schulpflegschaften vom 9.11. 2000. Dieser Antrag ist im letzten Jahr leider nicht als eigenständiger Antrag abgestimmt worden, sondern nur in einigen Diskussionsbeiträgen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen recht global behandelt worden. Die Notwendigkeit der Forderung hat sind aber gegenüber dem letzten Jahr nicht geändert. Wir erwarten, das jetzt rechtzeitig vor den Haushaltsplanberatungen eine grundsätzliche Debatte zu diesem Thema geführt und über den Antrag abgestimmt wird.

Antrag:
1) Beginnend mit dem Haushaltsjahr 2002 sind mindestens 1,4-1,5 % des Brandkassenwertes der städischen Gebäude (Richtwerte siehe Fachliteratur, Verfahrensweise des Kreises Lippe) in den Haushaltsplan 2002 und in die Haushalte der folgenden Jahre einzustellen.
2) In den vergangenen Jahren wurde deutlich weniger für die Sanierung / Werterhaltung der schulischen Gebäude und Außenanlagen ausgegeben. Der sich ergebende Nachholbedarf ist zu ermitteln und die entsprechende Summe in den Haushaltsplan 2002 zusätzlich einzustellen.

Begründung und Erläuterungen:
Die Stadt Lage darf auch gebäudemäßig nicht “von der Substanz leben”, sonst endet dies nach einigen Jahren in einem finanziellen Desaster und mit einem katastrophalen Gebäudezustand. Ein festgelegter Ansatz führt für den Haushalt zu mehr Klarheit und Wahrheit als ein Verfahren nach dem Motto “Oh das ist was kaputt, jetzt brauchen wir aber Geld”
Um die Vorteile der Klarheit und Wahrheit ganz auszuschöpfen, wäre es sinnvoll, das in jedem Beschlußvorschlag der eine Erweiterung der Baussubstanz der Stadt beinhaltet die damit verbundene Erhöhung der Folgekosten explizit aufgeführt wird, was sicherlich zu Sparsamkeit und Ausgabendisziplin beitragen könnte.
In der Diskussion des letzten Jahres wurde von der Bauverwaltung die Forderung als richtig bewertet. Als Gegenargument wurde angeführt, das die Bauverwaltung von der Kapazität gar nicht in der Lage wäre alle entsprechenden Projekte abzuwickeln, die sich aus einem so festgelegten Ansatz ergäben. Dem ist entgegenzuhalten: Die Planungskosten für die Maßnahmen sind aus dem festgelegten Ansatz zu bestreiten. Wobei es zunächst für die grundsätzliche Haushaltsentscheidung unerheblich ist, ob daraus eine Kapazitätserweiterung des Bauamts oder verstärkte Vergabe “nach draußen” folgt.

Mit freundlichem Gruß

Reimund Neumann