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Antrag vom 4. 5. 03 Veränderung der Baumschutzsatzung
Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Rainer Müller
Jürgen Rosenow
Sehr geehrter Herr Bürgermeister Siekmöller,
die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag die Baumschutzsatzung der Stadt Lage
weiter zu entwickeln, damit die mindestens ca. 5000 öffentlichen und 10 000 privaten Bäume
weiterhin den notwendigen Schutz nach dem Landschaftsgesetz NRW erhalten.
Begründung
Die Stadt Lage hat eine eigene Satzung zum Schutz des Baumbestandes, um besondere
standortprägende und ökologisch wertvolle Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen im bebauten
Stadtgebiet zu bewahren. Falls diese Satzung ohne weitgehende Ausgleichsmaßnahmen abgeschafft
werden sollte, geht die Zuständigkeit und Prüfung für die Zulässigkeit von Baumfällungen nach dem
Landschaftsgesetz auf die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe über. Bei
Zuwiderhandlungen drohen den Verantwortlichen Bußgelder.
Andere Städte haben ihre Baumschutzsatzung abgeschafft und teilweise später wieder eingeführt, z.
B. Bad Soden in Hessen, weil der Zustand mit der entfernten Genehmigungsstelle beim Kreis sich als
zu schwerfällig und nicht ausreichend bürgernah herausgestellt hatte.
Nach dem Landschaftsgesetz sollen unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft verhindert werden.
Gesunder Baum- und Strauchbestand gilt allgemein als zu schützender Lebensraum. Die
Bauordnung verlangt ebenso, gesunde Bäume und Sträucher zu erhalten, ebenso sind
Beeinträchtigungen zu erhaltender Bäume und Sträucher zu vermeiden. Die DIN-Norm 18920 ist als
Leitlinie für das Handeln bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie dient insbesondere zum Schutz der
Vegetation im Bereich von Baustellen.
Grundeigentümer, die Bäume entfernen wollen, müssen sich beim Wegfall der städtischen
Baumschutzsatzung an die Untere Naturschutzbehörde in Detmold wenden. Bei Nadelbäumen wird im
Normalfall ein Anruf mit Begründung und Bekanntgabe der Adresse ausreichen. Bei Laubbäumen ist
dagegen ein schriftlicher Antrag erforderlich (der sicher auch über Fax oder E-Mail gestellt werden
könnte), der neben einer ausführlichen Begründung auch zusätzliche Fotos enthalten müsste. Über
30 Jahre alte Laubbäume und andere stadtbildprägende Bäume sollten grundsätzlich möglichst lange .
erhalten werden.
Das Problem der früh entstandenen Baugebieten ist auch der Unteren Landschaftsbehörde bekannt.
In diesen Gebieten sind die seinerzeit angepflanzten kleinen Bäume zu großen Bäumen
herangewachsen, die mittlerweile den Charakter eines Grundstücks erheblich verändern.
Sicherlich werden die meisten Hauseigentümer, die schon seit Jahren ihren Garten haben und ihn
hegen und pflegen, ihre Bäume nicht ohne wichtige Gründe fällen.
Die bisherige Satzung hat sich bewährt und einen weitgehenden Interessenausgleich zwischen
Grundstückseigentümern, ihren Nachbarn und den öffentlichen Interessen ermöglicht.
Eine Abschaffung der Baumschutzsatzung hätte eine gefährliche Signalwirkung für Bürger mit wenig
Verständnis für die Notwendigkeiten von Natur- und Umweltschutz und käme einem Freibrief für
einen Kahlschlag gleich, weil über die zukünftig komplizierte veränderte Prüfmethode ausreichende
Informationen fehlen und die Kontrollmöglichkeiten sich massiv verschlechtern werden.
Der letzte Umweltpreis wurde einmütig von allen im Lagenser Rat vertretenen Parteien einschließlich
der Stadtverwaltung dem Baum gewidmet. Innerhalb kurzer Zeit den öffentlichen Schutz der Bäume
massiv zu verschlechtern, lässt kein langfristiges politisches Handeln erkennen und trägt dazu bei die
Glaubwürdigkeit der politischen Vertreter, der politischen Parteien und der Stadtverwaltung in Lage
bei den Bürgern und der Öffentlichkeit zu zerstören.
Immer wieder kommen Forderungen nach mehr „Grün", d. h. mehr Natur in Form von Bäumen,
Büschen und Blumen vom Stadtentwicklungsausschuss, um das Stadtbild, die Darstellung der Stadt
Lage und damit die Marketingaktivitäten der Werbegemeinschaft für Investoren, Konsumenten und
Bürger zu verbessern. In diesem Zusammenhang verliert besonders der Umweltausschuss seine
Glaubwürdigkeit, wenn von ihm Initiativen ausgehen, die Regelungen zum Schutz der Umwelt
nachteilig verändern, während andere städtische Ausschüsse gegenteilige Maßnahmen fordern, die
wichtige Beiträge zum Schutz der Umwelt darstellen.
Mit freundlichen Grüßen