Anträge          


Antrag vom 4. 5. 03 Veränderung der Baumschutzsatzung

Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Rainer Müller
Jürgen Rosenow

Sehr geehrter Herr Bürgermeister Siekmöller,

die Fraktion von Bündnis 90/Die Grünen stellt den Antrag die Baumschutzsatzung der Stadt Lage weiter zu entwickeln, damit die mindestens ca. 5000 öffentlichen und 10 000 privaten Bäume weiterhin den notwendigen Schutz nach dem Landschaftsgesetz NRW erhalten.

Begründung

Die Stadt Lage hat eine eigene Satzung zum Schutz des Baumbestandes, um besondere standortprägende und ökologisch wertvolle Einzelbäume, Baumgruppen und Alleen im bebauten Stadtgebiet zu bewahren. Falls diese Satzung ohne weitgehende Ausgleichsmaßnahmen abgeschafft werden sollte, geht die Zuständigkeit und Prüfung für die Zulässigkeit von Baumfällungen nach dem Landschaftsgesetz auf die Untere Landschaftsbehörde des Kreises Lippe über. Bei Zuwiderhandlungen drohen den Verantwortlichen Bußgelder.

Andere Städte haben ihre Baumschutzsatzung abgeschafft und teilweise später wieder eingeführt, z. B. Bad Soden in Hessen, weil der Zustand mit der entfernten Genehmigungsstelle beim Kreis sich als zu schwerfällig und nicht ausreichend bürgernah herausgestellt hatte.

Nach dem Landschaftsgesetz sollen unnötige Eingriffe in Natur und Landschaft verhindert werden. Gesunder Baum- und Strauchbestand gilt allgemein als zu schützender Lebensraum. Die Bauordnung verlangt ebenso, gesunde Bäume und Sträucher zu erhalten, ebenso sind Beeinträchtigungen zu erhaltender Bäume und Sträucher zu vermeiden. Die DIN-Norm 18920 ist als Leitlinie für das Handeln bei Baumaßnahmen zu beachten. Sie dient insbesondere zum Schutz der Vegetation im Bereich von Baustellen.

Grundeigentümer, die Bäume entfernen wollen, müssen sich beim Wegfall der städtischen Baumschutzsatzung an die Untere Naturschutzbehörde in Detmold wenden. Bei Nadelbäumen wird im Normalfall ein Anruf mit Begründung und Bekanntgabe der Adresse ausreichen. Bei Laubbäumen ist dagegen ein schriftlicher Antrag erforderlich (der sicher auch über Fax oder E-Mail gestellt werden könnte), der neben einer ausführlichen Begründung auch zusätzliche Fotos enthalten müsste. Über 30 Jahre alte Laubbäume und andere stadtbildprägende Bäume sollten grundsätzlich möglichst lange . erhalten werden.

Das Problem der früh entstandenen Baugebieten ist auch der Unteren Landschaftsbehörde bekannt. In diesen Gebieten sind die seinerzeit angepflanzten kleinen Bäume zu großen Bäumen herangewachsen, die mittlerweile den Charakter eines Grundstücks erheblich verändern.

Sicherlich werden die meisten Hauseigentümer, die schon seit Jahren ihren Garten haben und ihn hegen und pflegen, ihre Bäume nicht ohne wichtige Gründe fällen. Die bisherige Satzung hat sich bewährt und einen weitgehenden Interessenausgleich zwischen Grundstückseigentümern, ihren Nachbarn und den öffentlichen Interessen ermöglicht.

Eine Abschaffung der Baumschutzsatzung hätte eine gefährliche Signalwirkung für Bürger mit wenig Verständnis für die Notwendigkeiten von Natur- und Umweltschutz und käme einem Freibrief für einen Kahlschlag gleich, weil über die zukünftig komplizierte veränderte Prüfmethode ausreichende Informationen fehlen und die Kontrollmöglichkeiten sich massiv verschlechtern werden.

Der letzte Umweltpreis wurde einmütig von allen im Lagenser Rat vertretenen Parteien einschließlich der Stadtverwaltung dem Baum gewidmet. Innerhalb kurzer Zeit den öffentlichen Schutz der Bäume massiv zu verschlechtern, lässt kein langfristiges politisches Handeln erkennen und trägt dazu bei die Glaubwürdigkeit der politischen Vertreter, der politischen Parteien und der Stadtverwaltung in Lage bei den Bürgern und der Öffentlichkeit zu zerstören.

Immer wieder kommen Forderungen nach mehr „Grün", d. h. mehr Natur in Form von Bäumen, Büschen und Blumen vom Stadtentwicklungsausschuss, um das Stadtbild, die Darstellung der Stadt Lage und damit die Marketingaktivitäten der Werbegemeinschaft für Investoren, Konsumenten und Bürger zu verbessern. In diesem Zusammenhang verliert besonders der Umweltausschuss seine Glaubwürdigkeit, wenn von ihm Initiativen ausgehen, die Regelungen zum Schutz der Umwelt nachteilig verändern, während andere städtische Ausschüsse gegenteilige Maßnahmen fordern, die wichtige Beiträge zum Schutz der Umwelt darstellen.

Mit freundlichen Grüßen