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Antrag vom 1. 7. 02 Errichtung und Änderung von Sendeanlagen in Lage
Bündnis 90/Die Grünen
Bernd Rainer Müller
Jürgen Rosenow
An den Rat der Stadt Lage,
Beschlussvorschlag
Der Rat beschließt die Aufstellung eines sachlichen Teil-Flächennutzungsplanes
(Rahmenplan) mit Angaben zu Nutzungen in elektromagnetischen Feldern für das gesamte
Gemeindegebiet (Innen- und Außenbereich) für die Zulassung von Funk-Sendeanlagen,
die im Dauerbetrieb oder nachts ständig in Betrieb sind. Die Verwaltung wird beauftragt,
auf der Grundlage dieses Rahmenplanes mit den Betreibern von Sendeanlagen zu
verhandeln. Notwendige Genehmigungen sind auf der Grundlage dieses Planes
entsprechend zu versagen oder zu erteilen.
Begründung
Ziel dieser Planung ist es, bei der Errichtung von Sendeanlagen die ausreichende Vorsorge
vor Gefahren und den ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor der Belastung von
elektromagnetischen Feldern auf der örtlichen Ebene sicherzustellen.
Gleichzeitig wird durch eine einheitliche Zielvorstellung die Gleichbehandlung aller
Betreiber gewahrt und Planungssicherheit gegeben.
Regelungen auf der örtlichen Ebene sind erforderlich, da in absehbarer Zeit keine
bundes- oder landesrechtlichen Rahmenbedingungen für die neuen Informationstechnologien zu
erwarten sind, bei denen die spezifischen kommunalen Schutzinteressen berücksichtigt
werden. Durch die unzureichenden Informationen und fehlenden Mitwirkungsmöglichkeiten
entstehen inzwischen erhebliche Besorgnisse über gesundheitliche Auswirkungen bei
den Bürgerinnen und Bürgern.
Sendeanlagen in Wohngebieten stellen für Bürger eine gravierende Veränderung der
unmittelbaren Umwelt dar. Die Kommune wird in der öffentlichen Auseinandersetzung
über die Standortauswahl nur dann Akzeptanz finden, wenn sie offen informiert, eine
transparente Beteiligung bei der Gestaltung von Schutzüberlegungen gewährleistet und
bürgernahe Konfliktlösungen ermöglicht /
Die erweiterte Planung hat das Ziel, bei der Errichtung von Sendeanlagen die ausreichende
Vorsorge vor Gefahren und den ausreichenden Schutz der Bevölkerung vor der
Belastung vor elektromagnetischen Feldern auf der örtlichen Ebene sicherzustellen.
Es folgen noch nähere Erläuterungen und technische Einzelheiten.